Ausländerrecht und Migrations­angelegenheiten

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Das Ausländerrecht befasst sich mit sämtlichen Fragen der Einreise, des Aufenthalts, der Erwerbstätigkeit sowie der Aufenthaltsbeendigung. Da das Migrationsrecht im politischen Diskurs ein Dauerbrenner ist und dies zu immer neuen Revisionen führt, ist der Paragraphendschungel kaum mehr überblickbar. Entsprechend eingehend sollte man sich beraten lassen.

​Möchten Sie einen Ausländer aus einem Drittstaat anstellen und kennen sich mit dem Verfahren zur Erlangung des Einreisevisums und der Arbeitsbewilligung nicht aus? Planen Sie eine Entsendung oder einen internationalen Kadertransfer? Möchten Sie sich im Hinblick auf einen Familiennachzug oder eine Einbürgerung beraten lassen? Haben Sie eine Verfügung vom Migrationsamt erhalten und planen, einen Rekurs zu erheben? Steht eine Trennung an und Sie befürchten, dass Ihre Aufenthaltsbewilligung nicht mehr verlängert wird? Sie wünschen sich schon lange eine C-Bewilligung (Niederlassungsbewilligung) oder das Migrationsamt erwägt deren Widerruf?

Bevor Sie eigene Schritte einleiten, kontaktieren Sie unsere Spezialistin unverbindlich. Sie berät und vertritt Sie gerne im Verfahren vor den Ausländerbehörden.