Rechtskraft

Haben Sie ans Impressum gedacht?

11 August 2015
Lienhart Astrid Rechtskraft Advokatur 2x1
Astrid Lienhart
lic. iur. HSG, Rechtsanwältin, Fachanwältin SAV Arbeitsrecht

Website-Inhaber aufgepasst! Seit dem 1. April 2012 gilt (auch) in der Schweiz die gesetzliche Pflicht, jede Webseite mit einem Impressum auszustatten. Obschon das neue Gesetz nicht mehr taufrisch ist, sind immer noch viele Webseiten nicht an die neuen Vorschriften angepasst. Dabei ist das keine grosse Sache.

Grundsätzlich gilt, dass wer Waren oder Dienstleistungen über seine Website anbietet, klare und vollständige Angaben über seine Identität zu machen und eine Kontaktadresse inkl. E-Mail anzugeben hat.

Folgendes Muster-Impressum entspricht den gesetzlichen Vorgaben (Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG):

  • Beispiel GmbH
  • Musterstrasse 1
  • 5000 Exemplarikon
  • Tel. ………..
  • Email: ………………
  • Website: www………………………
  • UID-Nummer: ……………………..

 

Das ist auch schon alles!

Diese Formulierung ist eine Standardformulierung, die das geltende Recht zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Blogbeitrags berücksichtigt. Sie darf frei verwendet werden. Die Verwendung geschieht auf eigenes Risiko, Rechtskraft Advokatur übernimmt keinerlei Haftung. Mit der Verwendung der Vorlage wird kein Mandatsverhältnis zu Rechtskraft Advokatur & Business Coaching begründet.

Sollte Anpassungsbedarf bestehen, legen wir Ihnen eine persönliche Beratung und fachmännisch redigierte Änderungen dringend ans Herz. Kontaktieren Sie uns!

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