Ich werde beschuldigt – brauche ich einen Verteidiger?
Sie werden beschuldigt, eine Straftat begangen zu haben. Davon können Sie auf unterschiedliche Arten erfahren:
a) Man erhält von den Untersuchungsbehörden eine Vorladung zur Befragung als beschuldigte Person – allenfalls erwartet oder auch völlig überraschend.
b) Im schlimmsten Fall wird man sogar verhaftet und daraufhin als beschuldigte Person befragt.
c) Aber auch der Erhalt eines Strafbefehls mitsamt Sanktion und einer 10-tägigen Einsprachefrist ist möglich – selbst ohne vorgängige Befragung.
Allen Konstellationen ist eines gemeinsam: Man ist beschuldigte Person und somit Partei in einem Strafverfahren. Und in einer derartigen Situation stellt sich für die Betroffenen jeweils schnell die Frage: Soll ich jetzt einen Rechtsanwalt bzw. einen Verteidiger kontaktieren oder nicht?
Diese Frage lässt sich nicht absolut beantworten und eine allgemein gültige Antwort gibt es nicht – doch als einfache Faustregel sollte gelten: «Ja, eine Kontaktaufnahme mit einem Verteidiger ist in den allermeisten Fällen sinnvoll».
Denn bei der Entscheidung hierüber gilt es ein paar wichtige Punkte zu beachten und mit einzubeziehen:
Mögliche Folgen eines Strafverfahrens
Jeder beschuldigten Person droht eine Strafe (Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Busse) – ob gerechtfertigt oder nicht. Neben sensiblen und hohen Freiheitsstrafen werden grösstenteils Geldstrafen verhängt – teils bedingt (= aufgeschoben), verbunden mit einer Probezeit von bestimmter Dauer.
Doch muss bedacht werden, dass ein Strafverfahren neben einer Strafe auch noch weitere Konsequenzen mit sich ziehen kann. Zu bedenken sind diesbezüglich weitreichende Folgen wie:
- Ausländerrechtliche Konsequenzen (Migrationsamt)
- Eintrag im Strafregister
- Administrativmassnahmen im Strassenverkehr (z.B. Führerausweisentzug)
- Haftpflichtrechtliche Verantwortungen (Schadenersatz, Forderungen, etc.)
- Lebenslange Tätigkeitsverbote
Das wird von den Betroffenen in vielen Fällen zu spät erkannt.
Einfluss auf Ausgang des Strafverfahrens
Zudem bieten sich in einem Strafverfahren unzählige rechtliche Frage- und Problemstellungen, die von einem juristischen Laien nur schwer einzuordnen und zu erfassen sind. Ein Strafverfahren ist geprägt von unverständlichen Fachbegriffen und wird bestimmt von einer sich regelmässig wandelnden Rechtsprechung. Und die Kenntnis über derartige Aspekte kann für den Verfahrensausgang entscheidend sein.
Befragung als Drucksituation
Eine Befragung durch die Polizei oder die Staatsan-waltschaft stellt für eine beschuldigte Person in der Regel eine aussergewöhnliche Drucksituation dar. Zudem kann ein Laie erfahrungsgemäss nicht auf die Schnelle beurteilen, welche Antworten unproblematisch sind und welche sich allenfalls doch noch negativ auswirken könnten. Einmal getätigte und protokollierte Aussagen aus der Welt zu schaffen, ist fast unmöglich. Voreilige und unüberlegte Schritte sollten daher vermieden werden. Deshalb gilt auch hier: «Vorsicht ist besser als Nachsicht».
Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt
Die Möglichkeiten, wie man sich von einem Anwalt beraten und/oder verteidigen lassen kann, sind vielfältig. Diese reichen von einer umfassenden Mandatsübernahme (mitsamt Vollmacht und Konstituierung gegenüber den Untersuchungsbehörden) über eine beratende Begleitung vor oder während des Strafverfahrens bis hin zu einer einmaligen Rechtsberatung. Welche Form sinnvoll und umsetzbar ist, hängt vom konkreten Fall ab und seriöse Rechtsanwälte geben Ihnen schon auf diese Frage eine passende Antwort. Wenn es keinen Anwalt braucht, dann wird ein Anwalt Ihnen das sagen. Zudem wird dieser Sie auch über das Institut einer amtlichen Verteidigung informieren, wenn Ihre finanziellen Möglichkeiten begrenzt sein sollten.
Alles in allem kann man somit nur zu einem Schluss gelangen: Eine Befragung als beschuldigte Person ohne vorgängige rechtliche Beratung – in welcher Art und in welchem Umfang auch immer - ist nicht empfehlenswert.
Sie werden beschuldigt und haben Fragen? Wenden Sie sich rechtzeitig an uns - wir beraten und verteidigen Sie gerne und kompetent.
RA Andreas Bellwalder



