Neue Ladenöffnungszeiten
28 November 2014

Astrid Lienhart
Astrid Lienhart
lic. iur. HSG, Rechtsanwältin, Fachanwältin SAV Arbeitsrecht
Der Bundesrat (BR) hat am Freitag, 28. November 2014, die Botschaft zum Bundesgesetz über die Ladenöffnungszeiten (LadÖG) verabschiedet.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Detailhandelsbetriebe montags bis freitags von 6 bis 20 Uhr und am Samstag von 6 bis 19 Uhr geöffnet sein dürfen. Regelungen über Abend-, Nacht und Sonntagsarbeit sind von der Vorlage nicht betroffen. Im Einklang mit den Bestimmungen des Arbeitsgesetzes können die Kantone längere Öffnungszeiten bewilligen und Abendverkäufe an Werktagen sowie Ladenöffnungen an Sonntagen genehmigen. Kantonale Feiertage sowie deren Vortage sind von der neuen Regelung ausgenommen.
Weitere Beiträge
Siegelung – (K)ein Buch mit sieben Siegeln?
19.10.2026
Unsere Partner Markus Meier und Patrick Götze haben am 1. September 2026 vor 170 Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger zum Thema «Verteidigung in Siegelungssachen» referiert. Sie haben dabei aufgezeigt, welche Phasen das (Ent-)Siegelungsverfahren beinhaltet, und was die Verteidigung – auch im Lichte der sehr dynamischen Rechtsprechung des Bundesgerichts - in diesen Phasen zu beachten hat.
Vertragliches und nachvertragliches Konkurrenzverbot: Was Arbeitgeber und Arbeitnehmende wissen sollten
3.9.2026
Ein Konkurrenzverbot kann im Arbeitsverhältnis ein wichtiges Schutzinstrument sein — etwa wenn Mitarbeitende Zugang zu Kundenbeziehungen, Preisstrategien, Geschäftsgeheimnissen oder sensiblen Projekten haben. Gleichzeitig greift ein Konkurrenzverbot erheblich in die berufliche Freiheit der betroffenen Person ein. Entsprechend streng sind die rechtlichen Anforderungen.
Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Regeln im Schweizer Arbeitsrecht.


