Die Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) ist nach wie vor in Kraft. Denn die Ende 2012 lancierte Revisionsvorlage für die Verordnung 1, die eine Lockerung der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung zum Ziel hatte, wurde wegen der zu weit auseinanderliegenden Positionen der Sozialpartner im Juli 2013 verworfen