Rechtskraft

Doppeltes Baurecht im Kanton Zürich

Die Änderung der Baugesetzgebung im Kanton Zürich vom 1. März 2017 hat die ungewöhnliche Folge, dass im Kanton in den nächsten Jahren zwei Baugesetzgebungen parallel nebeneinander existieren. Daher aufgepasst, welches Recht anwendbar ist!

Der Kanton Zürich ist zwar der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) nicht beigetreten, hat aber vor kurzem beschlossen, die Harmonisierung der Baubegriffe autonom zu vollziehen. Das IVHB-Konkordat hat zum Ziel, die Begriffe und Messweisen im Bauwesen gesamtschweizerisch zu regeln. Mehr Informationen zum Konkordat finden Sie hier. Das Konkordat ist aufgrund dieses autonomen Nachvollzugs nicht direkt im Zürcherischen Baurecht anwendbar. Stattdessen wurde der Inhalt des Konkordats grösstenteils übernommen, indem die kantonalen Gesetze angepasst wurden.

Da im Kanton Zürich das öffentliche Baurecht in mehreren verschiedenen Gesetzen geregelt ist, mussten das Planungs- und Baugesetz (PBG), die Allgemeine Bauverordnung, die Bauverfahrensverordnung und die Besondere Bauverordnung II angepasst werden. Diese Gesetzesänderungen sind per 1. März 2017 in Kraft getreten.

Speziell ist aber, dass diese Änderungen in den Gemeinden erst Wirkung entfalten, sobald eine Gemeinde ihre momentan gültige Bau- und Zonenordnung an die neue Gesetzeslage angepasst hat. Das Gesetz gibt den Gemeinden dazu Zeit bis zum 28. Februar 2025. Solange eine Gemeinde ihre Bau- und Zonenordnung also noch nicht angepasst hat, bleiben die obgenannten Gesetze in ihrer Fassung vor dem 1. März 2017 gültig.

Faktisch bedeutet dies, dass – je nachdem, ob die betreffende Gemeinde ihre Bau- und Zonenordnung seit dem 1. März 2017 revidiert hat – im Kanton Zürich zwei verschiedene Baugesetzgebungen herrschen. Die Unterschiede sind zwar in den meisten Fällen nicht gravierend, doch ist fallweise zu prüfen, ob mit einem Bauvorhaben besser noch zugewartet werden sollte.

Gesetze in der letzten gültigen Fassung vor dem 1. März 2017:

– Planungs- und Baugesetz (vor 1. März 2017)

– Allgemeine Bauverordnung (vor 1. März 2017)

– Bauverfahrensverordnung (vor 1. März 2017)

– Besondere Bauverordnung II

Gesetze in der neuen Fassung vom 1. März 2017

– Planungs- und Baugesetz

– Allgemeine Bauverordnung

– Bauverfahrensverordnung

– Besondere Bauverordnung II

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