Dashcam, Handyvideo und Überwachungskamera: Dürfen solche Aufnahmen vor Gericht verwendet werden?
Fast jeder trägt heute eine Kamera mit sich herum. Verkehrsunfälle, Streitigkeiten oder Polizeieinsätze werden regelmässig mit dem Handy gefilmt. Gleichzeitig installieren immer mehr Personen Dashcams im Auto oder Überwachungskameras rund ums Haus. Dashcams, Handyvideos oder Überwachungskameras spielen in Strafverfahren eine immer grössere Rolle. Viele Betroffene gehen deshalb davon aus, dass Videoaufnahmen automatisch als Beweis dienen können. Doch sind solche Aufnahmen in der Schweiz überhaupt erlaubt – und dürfen Gerichte sie verwenden?
Einfach ist die Rechtslage in der Schweiz nicht. Gerade im Strafrecht stellt sich regelmässig die Frage, (1) ob solche Aufnahmen überhaupt zulässig sind und (2) ob ein Gericht sie später verwenden darf. Die Antwort hängt stark davon ab, wie die Aufnahme entstanden ist und welche Interessen sich gegenüberstehen. Die rechtliche Beurteilung hängt dabei immer vom konkreten Einzelfall ab. Entscheidend ist insbesondere, wie die Aufnahme entstanden ist, welche Personen betroffen sind und wofür die Aufnahme später verwendet werden soll. Oder wie die Juristen sagen: «Es kommt darauf an.»,; doch worauf?
Videoaufnahmen werden in Strafverfahren immer wichtiger
In der Praxis spielen digitale Beweise eine immer grössere Rolle. Polizeibehörden sichern heute regelmässig Videoaufnahmen von Tankstellen, Bahnhöfen, Geschäften oder Privatpersonen. Auch Handyvideos von Passanten gelangen häufig in Strafverfahren. Solche Aufnahmen können wichtige Hinweise liefern und in Strafverfahren eine erhebliche Rolle spielen. Ihre Aussagekraft muss jedoch stets im Einzelfall geprüft werden.
Umgekehrt können natürlich einer Straftat beschuldigte Personen oder Opfer derselben versucht sein, mit entsprechenden Aufnahmen ihre Version der Ereignisse zu beweisen.
Bei beiden Varianten ist zu beachten, dass neben diesem Wunsch nach Wahrheitsfindung auch der Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte anderer, nämlich der auf den Aufnahmen ersichtlichen Personen geschützt sind. Es ist folglich zu fragen, ob überhaupt Aufnahmen gemacht werden dürfen. Auch dies hängt vom konkreten Einzelfall ab.
Sind Dashcams in der Schweiz erlaubt?
Dashcams sind kleine Kameras, die während der Fahrt laufend das Verkehrsgeschehen aufnehmen. In der Schweiz sind Dashcams nicht ausdrücklich verboten. Problematisch ist jedoch die dauernde und anlasslose Aufzeichnung anderer Verkehrsteilnehmer.
Das Bundesgericht hat sich bereits mit solchen Aufnahmen beschäftigt. Entscheidend ist insbesondere die Frage, ob die Aufnahme gegen Datenschutzrecht oder Persönlichkeitsrechte verstösst. Wer permanent filmt, ohne dass ein konkreter Anlass besteht, bewegt sich rechtlich in einem heiklen Bereich. Dies etwa auch, wenn auf eine konstante Überwachung nicht aufmerksam gemacht wird oder mit einer solchen nicht gerechnet werden muss. Es kann so sein, dass eine Aufnahme als unrechtmässig gilt.
Trotzdem bedeutet dies nicht automatisch, dass eine Aufnahme vor Gericht unbrauchbar ist. Schweizer Gerichte müssen dabei die Vorgaben der Schweizer Strafprozessordnung (Art. 141 StPO) beachten und eine Interessenabwägung vornehmen. Falls die Verwendung von Aufnahmen nicht per se ausgeschlossen ist, wird dabei geprüft, wie schwer die mögliche Straftat wiegt und ob das Interesse an der Wahrheitsfindung stärker ist als die Verletzung der Persönlichkeitsrechte.
Was darf man in der Schweiz filmen?
Immer häufiger filmen Personen Streitigkeiten oder Polizeieinsätze mit dem Handy. Grundsätzlich dürfen Vorgänge im öffentlichen Raum beobachtet werden. Problematisch wird es jedoch, wenn gezielt einzelne Personen aufgenommen, blossgestellt oder heimlich gefilmt werden. Besonders heikel sind Aufnahmen:
- in privaten Räumen
- von hilflosen Personen
- von Kindern
- bei medizinischen Notfällen
- bei emotionalen Ausnahmezuständen.
Zusätzlich stellt sich oft die Frage, ob die Veröffentlichung solcher Videos strafbar sein kann. Wer Aufnahmen ungefragt veröffentlicht, insbesondere auf sozialen Medien, riskiert unter Umständen selbst strafrechtliche Konsequenzen. Werden Aufnahmen von Gesprächen o.Ä. angefertigt, welche sich im Privatbereich abspielen, kann bereits die Aufnahme selbst strafbar sein. Es würde sich dann um sogenannt rechtswidrig erlangte Beweismittel handeln.
Dürfen Gerichte rechtswidrige Aufnahmen verwenden?
Ein häufiger Irrtum lautet: «Illegal beschaffte Beweise dürfen nie verwendet werden.» Das stimmt in der Schweiz so nicht absolut. Stattdessen prüfen Gerichte im Einzelfall, ob eine Aufnahme trotzdem verwertet werden darf. Entscheidend sind unter anderem:
- die Schwere der Straftat
- die Art der Aufnahme
- die Intensität des Eingriffs in die Privatsphäre
- die Bedeutung der Aufnahme für die Wahrheitsfindung
Je schwerer die untersuchte Straftat ist, desto eher werden Gerichte eine Aufnahme zulassen. Bei Bagatelldelikten kann dieselbe Aufnahme hingegen unverwertbar sein.
Vorsicht bei Verwendung bzw. Veröffentlichungen (insb. im Internet)
Viele Personen machen einen zweiten Fehler: Sie veröffentlichen Videos vorschnell im Internet. Gerade nach Verkehrsunfällen oder Konflikten werden Aufnahmen schnell auf Instagram, TikTok oder Facebook geteilt (auch auf einzig dahingehend ausgerichteten Seiten in Sozialen Medien).
Dabei wird oft vergessen, dass Betroffene Persönlichkeitsrechte haben. Gesichter, Kontrollschilder oder private Informationen dürfen nicht einfach veröffentlicht werden. Auch wenn eine Aufnahme für ein Strafverfahren hilfreich sein kann, bedeutet dies nicht automatisch, dass sie öffentlich verbreitet werden darf.
Fazit und Checkliste – Videoaufnahmen im Strafverfahren
Videoaufnahmen spielen im Schweizer Strafrecht eine immer grössere Rolle. Ob Dashcams, Handyvideos oder Überwachungskameras: Solche Aufnahmen können hilfreich sein, bewegen sich rechtlich aber oft in einer Grauzone. Entscheidend ist nicht nur, was aufgenommen wurde, sondern auch wie die Aufnahme entstanden ist und was später damit gemacht wird.
Wer selbst über solche Aufnahmen verfügt oder von einer Aufnahme betroffen ist, sollte frühzeitig prüfen lassen, welche Rechte bestehen und welche Risiken drohen.
- Nicht jede Aufnahme ist automatisch zulässig
- Dashcams sind rechtlich heikel
- Aufnahmen können Persönlichkeitsrechte verletzen
- Gerichte prüfen immer den Einzelfall
- Aufnahmen/Veröffentlichungen (im Internet) können selbst strafbar sein
Es empfiehlt sich daher, sich frühzeitig rechtlich beraten zu lassen. Wer selbst über entsprechende Aufnahmen verfügt oder von solchen betroffen ist, sollte frühzeitig prüfen lassen, welche Rechte bestehen und welche Risiken drohen.
RA Markus J. Meier



