Wir betreuen Sie in folgenden Bereichen:
Ersteinschätzung
Haben Sie ein Problem und möchten Sie ohne grossen Aufwand und Kosten eine ungefähre Vorstellung davon haben, wie die Sache rechtlich eingeordnet werden muss?
Schildern Sie uns Ihr Anliegen im Kontaktformular (keine telefonischen Anfragen) und wir geben Ihnen eine kurze, kostenlose Einschätzung Ihres Anliegens als erste Orientierungshilfe (via E-Mail oder telefonisch).
Bitte nennen Sie keine Namen oder Details, die identifizierbar sind. Die Vertraulichkeit von Daten beim Gebrauch des Internet ist bekanntlich nicht gewährleistet.
Bitte beachten Sie: Diese Ersteinschätzung kann lediglich die Funktion eines groben Wegweisers haben und ersetzt keinesfalls den Kontakt zum Anwalt, um eine gute Lösung zu erarbeiten. Unsere Antwort basiert ausschliesslich auf den uns übermittelten Informationen.
Ohne ausführliches Erstgespräch kann ein Anwalt aber nicht sicherstellen, dass alle relevanten Informationen vorliegen. Tauchen neue Informationen auf oder werden bestehende Informationen präzisiert, kann das zu einer ganz anderen Rechtslage führen! Wir können daher keine Haftung für die Richtigkeit der Auskünfte übernehmen! Die Behandlung einer Erstanfrage umfasst im Maximum eine Zeitdauer von 10 Minuten. Ein allfälliges persönliches Erstgespräch oder weitergehende Beratung, inkl. schriftliche Auskünfte, Begleitungen an Besprechungen oder Einvernahmen, Ausarbeiten von Memoranden etc., fällt in jedem Fall nicht mehr unter die kostenlose Ersteinschätzung.
Mit dem Versenden Ihrer Anfrage bzw. mit unserer unverbindlichen Antwort entsteht noch kein Mandatsverhältnis. Das Anwaltsgeheimnis bleibt gewahrt.
Wir beantworten nur seriöse Anfragen. Wir behalten uns das Recht vor, Anfragen unbeantwortet zu lassen, wenn wir Zweifel an ihrer Seriosität haben. Bei zu umfangreichen oder zu komplexen Anfragen behalten wir uns das Recht vor, auf eine Antwort zu verzichten und Sie statt dessen direkt an einen Anwalt zu verweisen. Wir beantworten nur Fragen, die wir aufgrund unseres bestehenden Knowhows beantworten können. Wir arbeiten uns also nicht in spezielle Rechtsgebiete ein, um eine Antwort geben zu können. Solche Abklärungen können aber natürlich auf Mandatsbasis in Auftrag gegeben werden.
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Unentgeltliche Ersteinschätzung Ihres Anliegens
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