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Ersteinschätzung

Mit dem Versenden Ihrer Anfrage bzw. mit unserer unverbindlichen Antwort entsteht noch kein Mandatsverhältnis. Das Anwaltsgeheimnis bleibt gewahrt.

Wir beantworten nur Anfragen, die wir aufgrund unseres bestehenden Knowhows beantworten können. Ausserdem behalten wir uns das Recht vor, Anfragen unbeantwortet zu lassen, wenn kanzleiintern keine Kapazitäten zur zeitnahen Beantwortung von Anfragen vorhanden sind. Bei umfangreichen oder sehr komplexen Anfragen behalten wir uns ebenfalls das Recht vor, auf eine Antwort zu verzichten und Sie statt dessen direkt an einen Anwalt zu verweisen. Mit Versand Ihrer Erstanfrage geben Sie Ihr Einverständnis zu den vorgenannten Bedingungen!