Hausdurchsuchung – Was kann ich tun?

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Eine Hausdurchsuchung kann jeden von uns treffen. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft kann jederzeit ein Polizist bei einem zu Hause oder in der Firma auftauchen und sämtliche Unterlagen oder Gegenstände, welche vom Befehl gedeckt sind, sicherstellen. Die Strafverfolger hoffen, mit einer Hausdurchsuchung möglichst viele Beweise sichern zu können und vertrauen dabei auf den Überraschungseffekt. Bei Privatpersonen finden die Hausdurchsuchungen denn meist auch im Morgengrauen statt.

Was machen Sie in dieser Situation?

Stellen Sie in einem ersten Schritt sicher, dass Ihnen eine Kopie des Hausdurchsuchungsbefehls ausgehändigt wird. Nur so können Sie oder Ihr Rechtsanwalt überhaupt beurteilen, ob es eine korrekte Anordnung für die Sicherstellung der von der Polizei mitgenommenen Dokumente gibt.

Der eigentlichen Hausdurchsuchung können Sie sich in der Regel nicht wirksam widersetzen. Versuchen Sie, die Ermittler mit Respekt zu behandeln. Bedenken über die Zulässigkeit der Hausdurchsuchung oder Fragen, die während der Durchsuchung auftauchen, wollen Sie besser mit Ihrem Rechtsvertreter als direkt mit der Polizei besprechen. Er ist Ihr Ansprechpartner, welcher Sie über rechtliche Fragestellungen aufklären und allenfalls professionell mit den Funktionären der Untersuchungsbehörde verhandeln kann.

Droht die polizeiliche Aktion Ihren Betrieb unmittelbar und nachhaltig zu gefährden, kann unter Umständen das richtige Mass an Kooperation mit den Behörden dazu führen, dass die Polizei die gesuchten Beweismittel sicherstellen kann, ohne übermässigen Schaden anzurichten. Je nach Struktur Ihrer IT ist es beispielsweise möglich, dass nur ein Backup Ihrer Daten sichergestellt wird. Ihr Anwalt wird diese Möglichkeiten mit dem zuständigen Staatsanwalt und den Polizisten erörtern. Das oberste Ziel muss sein, dass Ihr Betrieb nicht lahmgelegt wird.

In einem weiteren Schritt raten wir Ihnen, konsequent die Siegelung der sichergestellten Beweismittel zu verlangen. Dies verhindert, dass die sichergestellten Dokumente und Daten von den Strafuntersuchungsbehörden ohne Weiteres durchsucht werden dürfen. Will die Staatsanwaltschaft die Beweismittel einsehen, hat sie in einem Entsiegelungsverfahren darzulegen, weshalb sie auf diese angewiesen ist. Ein Gericht klärt dann, ob Ihre persönlichen oder geschäftlichen Interessen allenfalls das Strafverfolgungsinteresse des Staates überwiegen. Gegen eine Entsiegelung können unter anderem ein Berufsgeheimnis (des Arztes oder Anwalts) oder ein Geschäftsgeheimnis stehen (z.B. Strategiepapiere, Rezepte, etc.).

Wenn Sie nicht wissen, ob Sie die Siegelung verlangen sollen oder nicht, raten wir Ihnen im Zweifel dazu, sie zu verlangen. Im Nachhinein kann diese immer noch zurückgezogen werden. Umgekehrt funktioniert das nicht: Die Erkenntnisse der durchsuchten Beweismittel können durch eine Siegelung nicht aus der Welt geschafft werden. Denken Sie daran, dass der Antrag „umgehend“ erfolgen muss, also am besten noch am gleichen Tag, an dem die „Razzia“ stattfindet.

Verlangen Sie zudem unbedingt eine Kopie der Sicherstellungsliste. Das ist eine Quittung für die Beweismittel, die anlässlich der Hausdurchsuchung von der Polizei mitgenommen werden. Diese Liste dient später dazu, Ihre Situation richtig einzuschätzen.

Schliesslich ist die laufende Hausdurchsuchung der späteste Zeitpunkt, um Ihren Rechtsberater einschalten und über die Sachlage zu informieren. Eine Hausdurchsuchung ist eine ernst zu nehmende Zwangsmassnahme. Es gilt deshalb zeitnah wichtige Fragen zu klären: Inwiefern bin ich oder ist meine Firma von der laufenden Untersuchung betroffen? Muss ich damit rechnen, dass auch ich (oder meine Mitarbeiter) in den Fokus der Ermittlungen gelangen? Was kann ich allenfalls tun, damit dies nicht geschieht? Falls ja, wie? Falls nein, was ist eine geeignete Verteidigungsstrategie in dieser Situation? Dies sind alles strafrechtliche Fragestellungen, welche von einem entsprechenden Spezialisten beantwortet werden sollten. Beachten Sie auch, dass ein guter Verteidiger versiert ist in der Kommunikation mit den Strafverfolgungsbehörden. Vielleicht kann er bereits mit einem Telefonat den Schaden begrenzen.

Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, sollten auch Sie oder Ihr Unternehmen von einer Hausdurchsuchung betroffen sein.