Kein Widerrufsrecht bei Onlinekäufen

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Ein Widerrufsrecht für Käufe im Internet nach dem Vorbild des EU-Rechts ist nun auch vom Ständerat abgelehnt worden.

Online-Käuferinnen und Käufer hätten damit das Recht erhalten sollen, von Online-Verträgen innerhalb von 14 Tagen zurück zu treten und die Ware zurück zu schicken. In der EU gilt ein solches Widerrufsrecht seit Mitte 2014.

Unberührt davon bleibt selbstverständlich das Gewährleistungsrecht bestehen: Ist die bestellte Ware mangelhaft, so kann der Käufer gestützt darauf seine Rechte geltend machen.

Schweizer Unternehmer, die einen Online-Shop betreiben, dürfen das Widerrufsrecht dennoch nicht vergessen: Liefern sie auch ins EU-Ausland, kommt in der Regel das Konsumentenschutzrecht des Bestellerstaates zur Anwendung – und mit ihm will das Widerrufsrecht beachtet werden.