Neue Ladenöffnungszeiten

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Der Bundesrat (BR) hat am Freitag, 28. November 2014, die Botschaft zum Bundesgesetz über die Ladenöffnungszeiten (LadÖG) verabschiedet.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Detailhandelsbetriebe montags bis freitags von 6 bis 20 Uhr und am Samstag von 6 bis 19 Uhr geöffnet sein dürfen. Regelungen über Abend-, Nacht und Sonntagsarbeit sind von der Vorlage nicht betroffen. Im Einklang mit den Bestimmungen des Arbeitsgesetzes können die Kantone längere Öffnungszeiten bewilligen und Abendverkäufe an Werktagen sowie Ladenöffnungen an Sonntagen genehmigen. Kantonale Feiertage sowie deren Vortage sind von der neuen Regelung ausgenommen.