Neues Rechnungslegungsrecht gilt ab 01.01.2015

Rechtskraft_neues_Rechnungslegungsrecht

Wissen Sie, welche Änderungen Ihr Unternehmen betreffen?

Wir haben für Sie ein kostenloses, übersichtliches Programm erstellt, mit dessen Hilfe Sie Ihr Unternehmen mühelos richtig einordnen können. Mit einigen einfachen Ja-/Nein-Fragen gelangen Sie zum Ziel. Bei Interesse schicken Sie uns eine Email hier. Eine Übersicht erhalten Sie zusätzlich mit diesem Flowchart.

Die unterschiedlichen Arten der Rechnungslegung richten sich neu hauptsächlich nach der Grösse und Bedeutung der Unternehmen. Sie reichen über 5 Stufen von der einfachen „Milchbüchleinrechnung“ bis zur „Rechnungslegung nach anerkanntem Standard“ (z.B. Swiss GAAP FER).

In gewissen Fällen ist es ratsam, bereits den Abschluss 2014 auf die neuen Vorschriften auszurichten (Gliederung von Bilanz und Erfolgsrechnung, Bewertungsvorschriften, Abgrenzungsregeln, etc.).

Viel Spass beim „Gänsespiel“ mit dem neuen Rechnungslegungsrecht! Starten Sie ganz oben, bei der auf Ihr Unternehmen zutreffenden Rechtsform, und finden Sie heraus, welche Teile Ihr Geschäftsbericht inskünftig enthalten muss: Mit oder ohne Anhang? Geldflussrechnung? Lagebericht? Konzernrechnung? Es ist ganz einfach!

Die ausführliche neue gesetzliche Regelung finden Sie in Art. OR Art. 957 – 963b.