Von der Scheidung sprechen

Drei Freunde gründen miteinander eine Gesellschaft, jeder hält 33.333 %, alle drei arbeiten in der Firma, alle drei sitzen im Verwaltungsrat. Wohlklingende Worte wie „Vertrauen“ und „Gemeinsam“ werden gross geschrieben, gleiche Rechte für alle, die Ausarbeitung eines Aktionärsbindungsvertrages erachtet man als Misstrauensbeweis. Bei der Gründung werden die (rechtlich einwandfreien, aber nicht optimierten) Musterstatuten des Handelsregisteramtes übernommen.

Solche Unternehmen gehen gut, solange sie gut gehen. Doch wenn schwierige Zeiten anbrechen, kann aus dem „Miteinander“ rasch ein „Gegeneinander“ werden. Sobald sich zwei der ehemals drei Freunde zusammentun, lacht der Dritte sicher nicht mehr. Arbeitsverträge können mit einer Mehrheit im Verwaltungsrat gekündigt werden. Verwaltungsräte können mit einer Mehrheit an der Generalversammlung abgewählt werden. Das einzige, was mitunter bleibt, sind die Gesellschaftsanteile, welche allerdings illiquides Vermögen möglicherweise ohne nennenswerten Substanzwert darstellen.

Abhilfe? Ein guter Aktionärsbindungsvertrag und etwas Hingabe bei der Ausarbeitung der Statuten. Ein Verwaltungsrat aus mehr als nur dem Dreiergestirn, welcher allfälligen Konstellationen von Zwei gegen Einen etwas entgegen setzen kann. Einfache Massnahmen, mit anderen Worten, die aber nur dann wirksam werden können, wenn man sie vor der Krise implementiert.

KlientInnen, die mich mit der Ausarbeitung solcher Verträge beauftragen, sind oft peinlich berührt von der Offenheit, mit welcher ich mögliche Konfliktszenarien anspreche. „Wir sprechen von der Scheidung, bevor wir verheiratet sind“, höre ich dann jeweils. Genau, davon sprechen wir. Doch seien Sie versichert: Je offener der Diskurs desto niedriger die Scheidungsraten. Verträge müssen in den schlechten Zeiten einen Nutzen bringen und wer sich entsprechend darauf vorbereitet, kann schlechte Zeiten oft sehr viel besser bewältigen.

Ein weiterer Grund, weshalb anwaltliche Beratung oft vermieden wird, sind Kostenüberlegungen. Und ja, natürlich ist eine Gründung teurer, wenn Statuten überarbeitet und ein Aktionärsbindungsvertrag aufgesetzt wird. Doch wie bei einem Haus das Fundament sowohl das Teuerste als auch das Wichtigste ist für jahrelange Stabilität, so ist es das vertragliche Fundament zwischen Geschäftspartnern ebenso. Jeden Franken, den Sie in diese Phase investieren, sichert alle weiteren in das Projekt investierte Franken ab. Wetten, dass das sehr viel mehr sind?

Gerne berate ich Sie! Rufen Sie mich an: 043 300 55 70 oder schreiben Sie eine Email: astrid.lienhart@rechtskraft.ch

Fotographie: Tonja Villiger