Low hanging fruits für Start-ups

Liebe Start-ups! Volles Verständnis, dass man ungern zum Anwalt geht – kompliziert, teuer, umständlich. Doch diese low-hanging fruits solltet ihr euch pflücken. Es lohnt sich!

Von Astrid Lienhart, lic.iur. HSG, Rechtsanwältin

Ein eigenes Startup zu gründen ist eine aufregende aber auch eine sehr herausfordernde Sache. Unzählige Schwierigkeiten müssen überwunden werden, bis ein Start-up am Markt erfolgt haben kann. Dabei kann nicht genug empfohlen werden, das Start-up auf eine solide rechtliche Grundla-ge zu stellen und bei der Ausgestaltung des Gesellschaftervertrags (oder Aktionärsbindungsver-trags) sowie der Gesellschaftsstatuten rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Denn Jahr für Jahr bin ich mit schwierigen Streitigkeiten und „Scheidungen“ von Geschäftspartnern konfrontiert, welche im schlimmsten Fall das Start-up so blockieren können, dass es Konkurs anmelden muss. Alle diese Fälle haben gemeinsam, dass sich das Desaster oft einfach hätte verhindern lassen kön-nen, wenn man den zentralen Dokumenten – Gesellschaftervertrag, Aktionärsbindungsvertrag sowie Statuten, allenfalls auch Arbeitsverträgen – von Anfang an mehr Aufmerksamkeit geschenkt und sie professionell aufgesetzt hätte. Doch gerade bei Start-ups ist das Budget knapp, so dass sich viele vom Internet irgendwelche Vorlagen runterziehen, ohne diese jedoch in ihrer ganzen Tragweite zu verstehen. Doch auch schlechte Verträge sind bindend und können im Ernstfall oft für sehr grosse Probleme sorgen.

Kommt hinzu, dass bei jungen Firmen die Anteile (Stammanteile bei der GmbH oder Aktien bei der AG) verständlicherweise oft nach Köpfen aufgeteilt werden. Dabei ist insbesondere die häufig anzutreffende Zwei-Personen-Gesellschaft diesbezüglichen Risiken ausgesetzt, weil eine 50/50 Auf-teilung eine potenzielle Pattsituation verursachen kann, bei der bei unterschiedlicher Meinung kei-ner der beiden Partner sich gegen den anderen durchsetzen kann und die Situation deshalb blockiert ist. Gleichzeitig werden insbesondere bei GmbH oftmals beide Gesellschafter zu Geschäftsführern mit Einzelunterschrift benannt, mit anderen Worten wird also Augenmerk darauf gelegt, dass die beiden Gründungspartnern rundum gleich behandelt werden. Dies ist auf den ersten Blick natürlich naheliegend, schliesslich beteiligen sich ja beide zu gleichen Teilen sowohl monetärer als auch betreffend Arbeitseinsatz an der Gesellschaft. In der Praxis ist aber festzustellen, dass genau solche Konstellationen sehr häufig zu schier unlösbaren Situationen führen. Oft stellt sich im Laufe der Zeit auch heraus (oder es findet dies zumindest einer der beiden Partner), dass der andere Partner wesentlich weniger zum Unternehmenserfolg beitrage als er selber – bei gleicher Entschä-digung. Dies führt regelmässig zu Wut und Frustrationen beim stärker engagierten Partner.

Eine Patentlösung zur Verhinderung von Problemen gibt es nicht. Was ich jedoch feststellen darf, ist, dass bei allen Unternehmen, welche das Geld in die Hand nehmen, um sich betreffend der Verträge und der Statuten rechtlich beraten zu lassen, die Chance auf eine spätere Auseinander-setzung stark reduziert ist. Allein die Bewusstwerdung der Risiken und der möglichen Schwierigkei-ten, welche sich im Laufe der Zusammenarbeit ergeben können, stärkt das Bewusstsein der Geschäftspartner, so dass Schwierigkeiten oftmals bereits im Keim erkannt, besprochen und einer guten Lösung zugeführt werden können.

Häufig werden zudem die Chancen übersehen, welche optimierte Gesellschaftsstatuten bieten würden. Doch statt sich mit dieser zugegebenermassen trockenen Materie auseinander zu setzen, verwenden Start-ups meist einfach irgendwelche Vorlagen vom Internet. Und auch wenn die in der Regel nicht falsch im eigentlichen Sinne sind, so sind sie aber halt eben auch nicht optimiert. Insbesondere einige der wichtigsten Möglichkeiten, welche das Gesetz gerade bei Streitsituationen anbietet, sind oft nicht enthalten. Im schlimmsten Fall müssen die Geschäftspartner für ihre Schei-dung dann genauso vor Gericht, wie Ehepaare das müssen. Gerade bei der GmbH ist dies fatal, unterstehen die Gesellschafter doch Treuepflichten und Konkurrenzverboten, welche andere Tätigkeiten oft stark einschränkten.

Ich verstehe, dass man ungern zum Anwalt geht – kompliziert, teuer, umständlich. Doch wer früh-zeitig anwaltliche Beratung in Anspruch nimmt und nicht erst dann zu uns kommt, wenn die Situa-tion schon heillos verfahren ist, spart einen Haufen Geld und reduziert erst noch die Wahrschein-lichkeit, dass der Ernstfall je eintritt. Neben all den vielen Herausforderungen, welche ein Start-up ohnehin zu meistern hat, sollte man sich diese low hanging fruits wirklich nicht entgehen lassen.

Einfach anrufen! Bei einem unverbindlichen Gespräch stellen wir fest, wo Sie stehen und was Sinn macht zu machen.

043 300 75 00
astrid.lienhart@rechtskraft.ch
www.rechtskraft.ch
Zürich, 16.04.2023

Checkliste für Start-up-Gründer
– Welches ist die richtige Gesellschaftsform für uns?

– Wer trägt was und wieviel bei?

– Handschlag reicht nicht – Schriftliche Verträge aufsetzen!

– Keine ungeprüften Verträge oder Statuten vom Internet!

– Statuten optimieren!