Rechtskraft

EU Datenschutzverordnung auch für Schweizer Unternehmen zu beachten!

18 Juni 2017
Lienhart Astrid Rechtskraft Advokatur 2x1
Astrid Lienhart
lic. iur. HSG, Rechtsanwältin, Fachanwältin SAV Arbeitsrecht

Die EU setzt am 25. Mai 2018 eine neue Datenschutzverordnung (EU-DSGVO) in Kraft. Die Verordnung wirkt direkt auch für sehr viele Schweizer Unternehmungen – nämlich immer dann, wenn diese ihre Angebote auch an Personen mit (Wohn-)Sitz in der EU anbieten. Dies ist schneller geschehen als Sie denken – denn Websites respektieren keine Landesgrenzen und eine Zugriffskontrolle ist nicht möglich.

Die EU-DSGVO gilt konkret u.a. dann auch für Schweizer Unternehmen, wenn diese Daten von in der EU ansässigen Personen bearbeiten, um Waren oder Dienstleistungen in der EU anzubieten, oder wenn die Daten dazu dienen, das Verhalten der Personen zu beobachten, z.B. die Analyse der Daten von Website Besuchern oder von App-Nutzern aus der EU. Das EU-Recht gilt somit für Schweizer Exporteure, Versandhändler, Betreiber von Plattformen für Online-Bestellungen sowie für Dienstleister, die ihre Leistungen Kunden in der EU anbieten.

Von diesem Katalog sind viele betroffen. Aus Schweizer Sicht ist es daher absolut notwendig, sich auf die Einführung der EU-DSGVO vorzubereiten. Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei dieser Transition, auf dass Sie im Mai 2018 für die Zukunft gerüstet sind!

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