Rechtskraft

Patrick Voser

MLaw, LL.M., Rechtsanwalt

Patrick Voser ist ein engagierter Rechtsanwalt mit langjähriger Gerichtserfahrung, der mit Energie, Empathie und einem Sinn für konstruktive Lösungen konsequent für Ihre Interessen einsteht.

Er ist beratend sowie prozessierend in den Bereichen Mietrecht, Familienrecht, Erbrecht sowie Straf-/Strafprozessrecht tätig.

Werdegang

  • Dozent für Mietrecht (KV Business School Zürich, Bildungsgang Paralegal) seit 2024
  • Ersatzrichter am Bezirksgericht Dietikon seit 2021
  • Rechtsanwalt bei bei Rechtskraft Advokatur seit 2020
  • Anwaltspatent des Kantons Zürich 2019
  • Gerichtsschreiber und Vorsitzender der Schlichtungsbehörde für Miet- und Pachtsachen am Bezirksgericht Dietikon 2015 - 2020
  • Auditor am Bezirksgericht Dietikon 2014 - 2015
  • Abschluss des juristischen Studiums an der Universität Zürich (Master of Law; Double Degree) und der Law Faculty Maastricht (LL.M.) 2014
  • Praktikum am Verwaltungsgericht des Kantons Aargau 2012

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Mitgliedschaften

  • Zürcher Anwaltsverband (ZAV)
  • Schweizerischer Anwaltsverband (SAV)
  • Fachgruppe Mietrecht
  • Fachgruppe Familien- und Erbrecht 
  • Fachgruppe Strafverteidigung
  • Verein Pikett Strafverteidigung

publikationen & referate

publikationen

Berechnung der Strafantragsfrist – Ändert sich etwas nach dem Bundesgerichtsurteil 5A_691/2023 vom 13. August 2024?

forum poenale

02/2025

S. 152 ff.

zusammen mit MLaw Markus J. Meier

Mietzinserhöhung infolge Referenzzinsanpassung – welche Vorschriften sind zu beachten und wie kann man sich dagegen wehren

Der neue Referenzzinssatz von 1.5 % könnte Mietzinserhöhungen nach sich ziehen, weshalb eine Prüfung der Verträge ratsam ist.

Rechtskraft Newsblog

06/2023

BGE 148 IV 124: Flexible Anklagen und anklagende Opfer?

forumpoenale 

01/2023

S. 61 ff.

zusammen mit MLaw Markus J. Meier

Ist dieses Konkurrenzverbot zulässig?

Ein Konkurrenzverbot im Arbeitsvertrag ist nur dann rechtsgültig, wenn es schriftlich festgehalten ist und strengen gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Rechtskraft Newsblog

08/2022

zusammen mit Thomas Hodgskin

Neues Erbrecht – was ändert und worauf ist bei bestehenden Testamenten und Erbverträgen zu achten

Am 1. Januar 2023 tritt das revidierte Erbrecht in Kraft, das Erblassern mehr Handlungsspielraum bei der Ausgestaltung von Testamenten ermöglicht.

Rechtskraft Newsblog

05/2022

Mit (k)einem Bein in der ungetreuen Geschäftsbesorgung – Was das "dealing at arm’s lenght"-Prinzip bedeutet

Rechtssicher

09/2020