Rechtskraft

Simone Thöni

lic. iur., Rechtsanwältin

Simone Thöni ist Rechtsanwältin im Familien- und Migrationsrecht. Sie vertritt ihre Klienten mit unermüdlichem Einsatz vor sämtlichen Gerichten und Behörden und löst so auch die knackigsten Fälle. Sie ist überaus engagiert und zeichnet sich durch eine pragmatische und lösungsorientierte Herangehensweise aus.

Frau Thöni ist Ihre Wahl für Beratungen und Prozessführungen im Bereich Ehe- und Familienrecht sowie Scheidungsrecht. Darüber hinaus die perfekte Ansprechpartnerin im Bereich des Migrationsrechtes (Arbeitsbewilligungen, Verlängerung von Bewilligungen, Niederlassungsbewilligung etc.) sowie im Einbürgerungsverfahren.

Werdegang

  • Vertrauensanwältin beim Beobachter seit 2024
  • Dozentin Immigration Law, CAS Global Mobility Management, ZHAW Winterthur seit 2020
  • CAS Migrationsrecht der Universitäten Bern, Fribourg und Neuenburg 2018
  • Rechtsanwältin & Partnerin bei Rechtskraft Advokatur seit 2017
  • Selbständige Rechtsanwältin im Bereich Familien- und Ausländerrecht bei einer mittelgrossen Anwaltskanzlei in Zürich 2013 - 2017
  • Rechtsanwältin bei einer Anwaltskanzlei in Horgen 2011 - 2013
  • Anwaltspatent des Kantons Zürich 2011
  • Auditorat an einem Zürcher Bezirksgericht 2008 - 2009
  • Lizenziat an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich 2007

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch
  • Spanisch

Mitgliedschaften

  • Zürcher Anwaltsverband (ZAV)
  • Schweizerischer Anwaltsverband (SAV)
  • Fachgruppe Migrationsrecht
  • Fachgruppe Familienrecht
  • Beobachter Anwaltsnetz
  • getyourlawyer.ch
  • scheidungsagentur.ch
RKR Logos Simon Thoeni

publikationen & referate

publikationen

Die Erteilung der vorzeitigen Niederlassungsbewilligung

Die vorzeitige Erteilung der Niederlassungsbewilligung in der Schweiz erfordert eine besonders erfolgreiche Integration und strenge Voraussetzungen.

Rechtskraft Newsblog 

06/2024

Zulassungsbedingungen für Bürgerinnen und Bürger der EU/EFTA sowie Drittstaatenbürger zum schweizerischen Arbeitsmarkt bei erstmaliger Einreise

Die Anstellung von EU/EFTA-Bürgern benötigt meist nur eine Bewilligung, während Drittstaatsangehörige umfassende Anforderungen erfüllen müssen.

Rechtskraft Newsblog

01/2018

Die ordentliche Einbürgerung gemäss neuem Einbürgerungsgesetz (nBüG) ab dem 1. Januar 2018

Für die ordentliche Einbürgerung müssen Sie seit mindestens 10 Jahren in der Schweiz leben und eine Niederlassungsbewilligung besitzen.

Rechtskraft Newsblog

06/2017

Das neue Unterhaltsrecht – das ändert sich ab 2017

Ab 1. Januar 2017 gibt es für unverheiratete Eltern zusätzlich zum Kinderunterhalt einen Betreuungsunterhalt; auch Geschiedene sind betroffen.

Rechtskraft Newsblog

11/2016

Kommentierte Musterklagen: Vorsorgliche Massnahmen während des Scheidungsverfahrens

Fischer/Theus Simoni/Gessler (Hrsg.), Kommentierte Musterklagen zum Familienrecht, Bd. IV

Buch, gebunden

Zürich 2022